Wasserressourcen schonen – Nutzung von Regenwasser für LGS prüfen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob zur Bewässerung der für die Landesgartenschau vorgesehenen Flächen die Nutzung von zuvor gesammeltem Regenwasser möglich ist. Zur Sammlung von Regenwasser kommen insbesondere die größeren Dachflächen in unmittelbarer Umgebung in Betracht (Horlofftalhalle, „la strada Fahrzeugbau“, weitere Gewerbeimmobilien am Sauerborn).
Ferner ist zu prüfen, inwieweit ein gegebenenfalls installiertes Regenwassernutzungssystem künftig zur Bewässerung des Echzeller Sportplatzes Verwendung finden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung sind der Gemeindevertretung möglichst zeitnah vorzulegen.
Begründung:
Im Internetauftritt der Landesgartenschau Oberhessen ist unter dem Stichwort „Wasser“ u.a. zu lesen, wie problematisch „die aktuell hohen Fördermengen von insgesamt rund 44 Millionen Kubikmeter [Grund]Wasser pro Jahr“ für den natürlichen Wasserhaushalt der Region Oberhessen sind. Dennoch wird auch die Landesgartenschau zum Wasserverbrauch beitragen. Insbesondere neu angelegte Blumenbete und Grünanlagen müssen gewässert werden, auch wenn dort eine weitgehend klimawandelangepasste Bepflanzung stattfinden sollte.
Um die Grundwasserressourcen zu schonen und für die Thematik des sinnvollen Umgangs mit der Ressource Wasser zu sensibilisieren, sollte daher versucht werden, die Bewässerungsaufgaben im Rahmen der LGS Oberhessen möglichst durch gesammeltes Niederschlagswasser zu erfüllen.
Zur Umsetzung dieses Anliegens scheinen in Echzell insofern wesentliche Voraussetzungen erfüllt, als dass größere Dachflächen (siehe Antragstext) in unmittelbarer Nähe zum LGS-Gelände gelegen sind. Zudem eröffnen sich mit der auch in Zukunft ggf. weiterhin notwendigen Bewässerung des Geländes sowie der bisher bereits notwendigen Bewässerung des Echzeller Sportplatzes langfristige Nutzungsperspektiven.
Aufgrund des gegebenen ökologischen Nutzens und des vorstellbaren wirtschaftlichen Nutzens ist es daher der richtige Ansatz, die Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung des LGS-Geländes zu prüfen.
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