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Antrag 2021: angemessene Gehwegbreite herstellen

Hauptstraße Gettenau: angemessene Gehwegbreite herstellen Beschlussvorschlag: Der Gemeindeverstand wird beauftragt entlang der Hauptstraße im Abschnitt zwischen Aral- Tankstelle und Einmündung der Untergasse eine durchgehend angemessene Gehwegbreite herzustellen.

Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob an den entsprechenden Engstellen eine Verbreiterung des Gehwegs in Richtung der Wohnbebauung möglich ist (betrifft insbesondere Bereich auf Höhe von Hausnummer 27d und 27e). Nur falls eine Verbreiterung nicht möglich ist, soll eine Versetzung der im Bereich des Gehwegs wachsenden Bäume vorgenommen werden.

Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung der Gemeindeverwaltung kann die Bearbeitung des Antrags nach Ermessen des Vorstandes zeitversetzt erfolgen. Spätestens im Juni 2022 ist die Gemeindevertretung über das Ergebnis der beauftragten Prüfung zu unterrichten.

Begründung: Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen Echzell hat am zurückliegenden 30.10.21 eine Verkehrsbegehung entlang der Hauptstraße in Echzell und Gettenau durchgeführt. Dabei sind wir auf eine problematische Engstelle des Straßenbegleitweges in Gettenau aufmerksam geworden. So ist der Gehweg im Bereich der Hausnummern 27d und 27e durch mehrere angepflanzte Bäume sowie aus Richtung der Grundstücke auf den Weg wachsende Bepflanzungen stark verengt (siehe Bild). Hierdurch werden insbesondere Personen, die mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs sind, gezwungen auf die Straße zu treten oder die Straße zu queren. Somit werden gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle gefährdet.

Die beigefügte Karte (siehe unten) sowie unsere Begutachtung der Situation vor Ort lassen es grundsätzlich möglich erscheinen, dass die Situation relativ einfach durch eine Verbreiterung des

Bürgersteigs in Richtung der Wohnbebauung gelöst werden kann. Die unter anderem für das Ortsbild sehr positiven Bäume könnten somit erhalten werden. Für uns war es jedoch nicht möglich abschließend zu klären, an welcher Stelle die Grenze zwischen Gemeindegrund und Privatgrundstücken verläuft. Diesbezüglich muss der Gemeindevorstand deshalb zunächst prüfend aktiv werden.

Falls die beschriebene Verbreiterung des Bürgersteiges nicht möglich ist, ist aus unserer Sicht ein Entfernen der Bäume auf Höhe von Hauptstraße 27d und 27e unumgänglich, um eine angemessene Wegbreite sicherzustellen. Damit die Bäume auch in diesem Fall weiterleben und unserer Gemeinde an anderer Stelle zugutekommen können, erscheint deren Versetzung als eine mögliche alternative Lösung.


Kompletter Antrag:


Antrag Gehwegbreite Hautpstra·e
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