Unser Eilantrag zum Feuerwehrstandort in Bingenheim wurde leider mit den Stimmen der anderen Fraktionen nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt schnellstmöglich zu prüfen, ob der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Bingenheim auch auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Straße „Am Welschbach“ (Flur 1, Flurstück 708) möglich ist.
2. Sollten hierzu bereits Informationen aus dem Suchprozess für ein geeignetes Grundstück im Vorfeld des Beschlusses von 2017 zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses vorliegen, ist auf diese zurückzugreifen.
3. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Haupt- und Finanzausschuss möglichst zeitnah zur weiteren Beratung vorzulegen.
4. Bis zu einem Beschluss der Gemeindevertretung über eine mögliche Verlegung des Standorts des neu zu bauenden Feuerwehrgerätehauses sind keine Ausschreibungen für die Vergabe von Aufträgen bzgl. des Standortes „Blofelder Weg“ vorzunehmen. Schritte, die zur Ermöglichung der vorbereitenden Artenschutz-, und Bodenuntersuchung am Standort „Blofelder Weg“ dienen, können vom Gemeindevorstand nach eigenem Ermessen weiterhin betrieben werden.
Begründung:
Gegenüber der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.06.20, der den Standort „Blofelder Weg“ für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses bestätigt hat, hat sich die Sachlage erheblich verändert.
Anders als es noch vor wenigen Monaten zu erwarten war, haben sich der Pächter und die Gemeinde nicht auf Bedingungen für die Durchführung der Bodenuntersuchungen und der Artenschutzuntersuchungen im Frühjahr 2021 auf dem Grundstück am „Blofelder Weg“ einigen können. Hierdurch verzögert sich der weitere Ablauf der Planungen und der Bau des Feuerwehrgerätehauses um ein weiteres Jahr.
Angesichts der bisherigen Dauer der Debatte um ein neues Feuerwehrgerätehaus in Bingenheim scheint diese Verzögerung als vernachlässigbar, sie kann jedoch erhebliche Probleme für die Situation der Freiwilligen Feuerwehr Bingenheim und somit auch für die Gemeinde Echzell mit sich bringen. Durch die erneute Verzögerung erscheint eine Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses am Standort „Blofelder Weg“ vor dem Jahr 2023 als zunehmend unrealistisch.
Schon jetzt erfüllt das aktuelle Feuerwehrgerätehauses der Bingenheimer Wehr zahlreiche
Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Es besteht daher die realistische Gefahr, dass das
Feuerwehrgerätehaus bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung im Jahr 2022 keine weitere
Betriebserlaubnis erhält. Schon die aktuell geltende Betriebserlaubnis ist nur vor dem
Hintergrund des Beschlusses für einen Neubau im Jahr 2017 als Übergangslösung erteilt
worden. Sollte die Betriebserlaubnis des Feuerwehrgerätehauses tatsächlich 2022 erlöschen,
ohne dass ein Neubau zur Verfügung steht, bedeutet dies höchstwahrscheinlich, dass eine
provisorische Übergangslösung gefunden werden muss, z.B. auf der Basis von Containern. Wie
teuer eine solche Maßnahme werden kann, hat die Gemeinde gerade bei der Renovierung der
Kita-Rappelkiste erfahren müssen.
Im Worst-Case-Szenario ist die Einsatzfähigkeit der
Bingenheimer Feuerwehr ab 2022 überhaupt nicht mehr gegeben, mit den entsprechenden
Folgen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Ferner erreicht das aktuelle Einsatzfahrzeug der Bingenheimer Wehr im nächsten Jahr das Ende
seiner Betriebszeit. Ein Ersatz ist am aktuellen Standort jedoch nicht möglich, da alle neueren
Fahrzeuge größer sind und im alten Feuerwehrgerätehaus nicht mehr untergebracht werden
können, was die Dringlichkeit des Neubaus zusätzlich unterstreicht.
Liebe Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, mit unserem Antrag möchten wir das
„Schwarze-Peter-Spiel“ rund um die Verantwortlichkeit für den verzögerten Bau des
Feuerwehrgerätehauses beenden. Sicher sind seit 2017 von verschiedenen Personen Fehler
gemacht worden, die zu den Verzögerungen geführt haben. Aus unserer Sicht ist es jetzt aber
Zeit nach vorne zu schauen und eine pragmatische Lösung für die verfahrene Situation zu
suchen. Das Thema berührt unmittelbar die Sicherheit der Echzellerinnen und Echzeller und ist
deshalb zu wichtig, um nur aus dem Blickwinkel parteipolitischer Überlegungen und Streitigkeiten betrachtet zu werden. Sicher ist auch: es geht uns bei unserem Antrag nicht um die Interessen des Pächters. Dessen Pachtvertrag ist ohnehin gekündigt und wird zum Ende des kommenden Jahres auslaufen, unabhängig von einer möglichen Standortänderung beim Bau des Feuerwehrgerätehauses.
Wir wissen, dass der Standort „Am Welschbach“ im Vorfeld der Entscheidung von 2017 aus
vermutlich schnell gebaut w erden. Zum Zweiten ist der Standort auf Vorschlag der Feuerwehr hingetragen. Jedoch bietet der Standort zwei entscheidende Vorteile. Erstens befindet sich das
dortige Grundstück in Besitz und unter Nutzung der Gemeinde, somit kann an diesem Standort
vermutlich schnell gebaut werden. Zum Zweiten ist der Standort auf Vorschlag der Feuerwehr in Betracht gezogen worden, er genießt also die Zustimmung der unmittelbar von der Entscheidung betroffenen.
Vor dem Hintergrund der oben erläuterten Situation und der Dringlichkeit eines Neubaus halten
wir es daher für geboten, den Standort einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Unter
geänderten Bedingungen muss Politik gelegentlich auch in der Lage sein, bereits getroffene
Entscheidungen zu revidieren. Hierbei hat Echzell wenig zu verlieren und eine potenziell
sinnvolle Alternative zu gewinnen.
Ganzer Antrag:
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