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Änderungsantrag: Parksituation

Änderungsantrag zu TOP 5 (GV.: Prüfung und Verbesserung der Parksituation in den Durchgangsstraßen der Gemeinde Echzell


zu Punkt 5 der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung vom 13.02.2023 stellt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag:


Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche der im SPD-Antrag beschriebenen Maßnahmen von der Kommune in eigener Verwantwortung vorgenommen werden und umgesetzt werden können. Im Folgenden ist der Gemeindevertretung hierzu ein entpsrechender Beschlussvorschlag vorzulegen.

  2. Bezüglich der nicht alleine durch die Gemeinde durchführbaren Maßnahmen, z.B. entlang der Hauptstraße, wird der Gemeindevorstand beauftragt, sich auf Grundlage des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion und den darin ausgeführten Vorschlägen für eine Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit entlang der Ortsdurchgangsstraßen einzusetzen. Hierfür soll sich der Gemeindevorstand schnellstmöglich mit den zuständigen übergeordneten Verkehrsbehörden in Verbindung setzen. Die Gemeindevertretung ist möglichst zeitnah über die Ergebnisse der Beratungen in Kenntnis zu setzen.

  3. Ergänzend zu den Vorschlägen im vorliegenden Antrag soll sich der Gemeindevorstand bei dieser Gelegnheit für die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Raunstraße und Kronstraße im Ortsteil Bingenheim einsetzen.

Die Gemeindevertretung Echzell richtet hiermit den dringenden Appell an die zuständigen Verantwortlichen bei HessenMobil der Einrichtung einer entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung zuzustimmen.


Begründung:

Wir von Bündnis 90/Die Grünen haben bereits am 30.10.21 eine Verkehrsbegehung entlang der Ortsdurchgangsstraßen durchgeführt. Uns ist die Problematik der Park- und Vekrehrssituation entlang der zentralen Straßen unserer Orsteile also sehr bewusst. Wir finden es deshalb begrüßenswert, dass die SPD-Fraktion sich dieser Thematik ebenfalls annimmt. Wir erkennen auch an, dass der vorliegende Antrag viele konkrete Vorschläge enthält, die bedenkens- und prüfenswert sind.


Leider enthält der Antrag aber einen grundlegenden handwerklichen Fehler. Die meisten der von der SPD beschriebenen Maßnahmen beziehen sich auf Straßen, die keine Gemeindestraßen, sondern Kreis- oder Landesstraßen von übergeordneter verkehrlicher Bedeutung sind. Hier ist die Entscheidungskompetenz der Kommune leider sehr begrenzt, sodass ein eigenständiges Handeln des Gemeindevorstandes – wie es der vorliegende Antrag fordert – nicht möglich ist. Unser Änderungsantrag trägt dieser Situation Rechnung.


Zudem halten wir es für angemessen im Fall des Ortsteiles Bingenheim bei dieser Gelegenheit die übergeordneten Behördern nochmals auf die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Teilabschnitten von Raunstraße und Kronstraße zu drängen. Uns ist bewusst, dass hierfür nach gültiger Gesetzeslage eine konkrete Gefährdungslage vorliegen muss. Anders als in den anderen Ortsteile der Großgemeinde, ist diese in Bingenheim zweifelsfrei gegeben.

Hierzu tragen mehrere Faktionren bei: der kurvige Straßenverlauf in der Ortsmitte, die häufige Querung der Ortsdurchgangsstraße, insbesondere im Bereich des Hofladens der Lebensgemeinschaft Bingenheim - wobei diese Querungen häufig von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen vorgenommen werden, und vor allem mehrere Stellen, an denen praktisch kein nutzbarer Gewehg vorhanden ist (z.B. auf Höhe von Kronstraße 19).


Den kompletten Antrag findet ihr hier:


03_Änderungsantrag Parksituation
.pdf
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